Ablösungsrecht

Ablösungsrecht
Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen.
- Vgl. auch  Erfüllung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Ablösungsrecht — Als Ablösungsrecht bezeichnet man im Zivilrecht das Recht, auf fremde Schuld (auch wenn der Schuldner dem widerspricht) leisten zu dürfen, mit der Wirkung, dass, soweit der Gläubiger durch die Leistung des Ablösungsberechtigten befriedigt wird,… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablösungsrecht (historisch) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablösung — bezeichnet: Ablösungsrecht (historisch), mittelalterlicher Rechtsbegriff Ablösung (Psychologie), einen Trennungsprozess die Ablösung im modernen Ablösungsrecht physikalisch Grenzschichtablösung in der Aerodynamik Strömungsabriss in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablösung (Recht) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditablösung — Unter einer Kreditablösung wird die Übertragung eines Kredites inklusive eventueller Sicherheiten von einem Kreditgeber (meist Bank) auf einen anderen verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Übertragung des Kredites 2 Übertragung der Kreditsicherheiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Reluitionsrecht — (v. lat. reluère, einlösen), Einlösungs , Ablösungsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundeigentum — Grundeigentum, die in Privatbesitz übergegangenen einzelnen Teile des Grund und Bodens eines Staatsgebietes, über welches der Staatsgewalt das im Namen des Volks gewährleistete Recht der Gesetzgebung, Überwachung, Expropriation, Ordnung und… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Grundlasten — Grundlasten, Reallasten, alle auf einem Grundstück ruhenden Lasten; im engern Sinne die auf dem Grundeigentum lastenden, aus verschiedenen Ursachen entsprungenen Fronen, Zehnten, Gülten etc., deren Ablösungsrecht sowohl dem Verpflichteten als… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

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